AGBs
PERSONAL TRAINING
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Klient erteilt hiermit KL den Auftrag, ihn im Rahmen seiner Tätigkeit als Personal Trainer zu betreuen. Die Betreuung kann sowohl von KL persönlich als auch von einem seiner Kooperationspartner erbracht werden. Das Personal Training kann sowohl beratende Elemente als auch Trainings- und Bewegungseinheiten beinhalten, die Indoor als auch Outdoor stattfinden können.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben erwirbt der Klient ein Leistungspaket entsprechend dem offerierten Angebot von KL.
Die Vorgehensweise, Zeit- und Zielplanung wurden in einem unverbindlichen Beratungsgespräch vorab geklärt.
KL versichert als Mitglied des PREMIUM PERSONAL TRAINER CLUBs eine aktuelle und berufsbezogene Haftpflichtversicherung zu haben.
§ 3 Vergütung
Die Kosten für das jeweilige Trainingspaket werden durch den Klienten im Vorhinein, spätestens sieben Tage nach schriftlicher Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt.
Zusätzliche Aufwendungen, Beratungs- oder Dienstleistungen werden gegebenenfalls nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert berechnet.
§ 4 Vertragsdauer
Dieses Vertragsverhältnis beginnt mit dem Erwerb des Trainingspaketes durch den Klienten und endet nach Nutzung der vereinbarten Leistung, ohne dass es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen, auch fristlosen Kündigung aufgrund „wichtiger“ Umstände bleibt unberührt. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch durch den Erwerb weiterer Leistungspakete durch den Klienten.
§ 5 Zeit und Ort
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Klient trägt dafür Sorge, dass KL alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Sachstände rechtzeitig mitgeteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die eine Einschränkung der Betreuung bedeuten können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
2. Der Klient bestätigt hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten und erteilten Auskünfte bezüglich seiner Gesundheit und Sporttauglichkeit.
§ 7 Schweigepflicht
KL ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Gleichgültig ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Umfeld (beruflich und privat) handelt; es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von dieser Schweigepflicht.
KL ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter (Coaches, Ärzte, Physiotherapeuten, Personal Trainer, etc.) hat KL die Verpflichtung, diese zur Verschwiegenheit anzumahnen.
§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
KL verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Alle im Rahmen der Betreuung erstellten Daten und Unterlagen verbleiben nach Ablauf des Vertrages als Original in Händen von KL.
Eine Herausgabe von Kopien ist nach Absprache möglich.
§ 9 Kosten externer Dienstleister
Kosten für nicht vereinbarte Leistungen von Kooperationspartnern des KL, Arzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des Kooperationspartners, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.
§ 10 Stornierungen
Ein Storno durch den Klienten ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei Absagen frühestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50% der ursprünglichen Trainingszeit berechnet. Nichterscheinen oder Terminabsage unter 2 Stunden vor dem Termin werden als „durchgeführtes Training“ gewertet. Im Falle eines Storno durch KL wird der Termin kostenfrei nachgeholt.
Erkrankungen einer der beiden Vertragspartner, die ein Training ausschließen, sind sofort nach bekannt werden anzuzeigen und auf Wunsch nachzuweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand ist Mainz.
Physiotherapie
Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde nach § 630d BGB verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Hierfür ist der in der Praxis ausliegende Behandlungsvertrag über physiotherapeutische Behandlungstechniken auszufüllen und dem Behandelnden auszuhändigen.
Vertragsgegenstand ist eine physiotherapeutische Behandlung des Patienten
Inhalt des Behandlungsvertrages ist:
- Honorar:
90€ pro Behandlung auf Privatrezept, 90€ zzgl. MwSt. bei Inanspruchnahme einer Dienstleitung.
Das Honorar ist von der Mehrwertsteuer befreit, sofern ein Privatrezept vorliegt.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder direkt in bar zu bezahlen. - Termin / Absage:
Behandlung erfolgt nach vereinbarten Terminen.
Bei nicht rechtzeitiger Absage (24 Stunden vor dem Termin) wird eine Terminausfallgebühr in Höhe der Behandlungsgebühr erhoben.
Bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin kann eine volle Behandlungsdauer nicht garantiert werden. - Behandlung:
Ein Physiotherapeut erbringt nur auf Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker die Leistungen erbringt – ein Privatrezept ist also erforderlich. - Rechnungsstellung:
Der Patient erhält nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift des Physiotherapeuten und des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare. - Risiken und Nebenwirkungen:
Jede effektive Therapie hat auch Nebenwirkungen. So kann es z.B. zu Muskelkater, kurzzeitige Schmerzzunahme (Erstverschlimmerung) oder einem „blauen Fleck“ (Hämatom) kommen.
Schwerwiegende Komplikationen in der Osteopathie sind sehr selten. Bei vermehrter Knochenbrüchigkeit (Osteoporose, Metastasen im Knochen) kann es zu Knochenbrüchen (Frakturen) kommen. Selten kann es zur Aktivierung der bis dahin nicht erkannter, vorgeschädigter oder klinisch stummer raumfordernden Veränderungen (z.B. Bandscheibenvorfällen) kommen (Nervenschädigungen mit Schmerzen und Lähmungserscheinungen im Bereich der Arme und Beine). Extrem selten (ca. 1:2 Millionen) sind Schädigungen der Gehirn versorgenden Gefäße (z.B. Schlaganfälle), meist auf dem Boden einer Vorschädigung (z.B. spontane Dissektionen) samt Bildung von Blutgerinnseln (Thrombose, Embolie) mit Hirnstamminfarkt. Hier ist meist die falsche Behandlungsindikation bzw. eine Vorschädigung die Ursache für die Komplikation.
Eine Reiz-Reaktionsmethode kann anfänglich zu einer so genannten Erstverschlimmerung führen, die dann aber rasch in das Gegenteil, eine Verbesserung umschlägt. Eine chronische Erkrankung wird in eine akute überführt, so dass diese ausheilen kann. Eine Besserung der Beschwerdesymptomatik bzw. das Nicht-Wiederauftreten des alten Zustandes kann und darf nicht garantiert werden. Ebenso kann es zu einer Schmerzverlagerung kommen.
Bitte geben Sie vor Behandlungen dringend an, ob Folgendes vorliegt:
Schwangerschaft, Blutgerinnungsstörungen (z.B. durch Marcumar®, Falithrom®), bei Blutern (Hämophilie), verminderte Blutplättchen (Thrombozytopenie) u.a., psychiatrische Erkrankungen (z.B. akute und schwere endogene Depression, Neurose, Paranoia), Entzündete, bestrahlte oder anderweitig verletzte Hautareale, Allergien (z.B. Nickel oder Chrom, Silikon) oder Unverträglichkeiten, Akut lebensbedrohliche Erkrankungen, Schwere Schädigung des reizleitenden und -verarbeitenden Systems (z. B. nach neurochirurgischen Eingriffen (z.B. Chordotomie, Sympathektomie), nach schweren Traumata (z.B. Querschnittslähmung) oder bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Syringomyelie), u.a. Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rheuma, Bandscheibenvorfälle, Osteoporose, Krampfleiden (Epilepsie), Schwere Grunderkrankungen (z.B. schwere Krebserkrankung im Endstadium).
Geben Sie bitte bestehende neurologische Ausfallserscheinungen wie Schluckstörungen, Doppelbilder sehen, Sprachstörungen, Sensibilitätsstörungen, pulsierende Ohrgeräusche etc. an, um im Vorfeld Erkrankungen möglichst ausschließen zu können. - Datenschutz:
Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Sollten im Rahmen der Behandlung Nebenwirkungen auftreten, bitte ich um sofortige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.